Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Webshop WING Racer der Hochschule Niederrhein

 

1.    Zweck des Webshops

Dieser Webshop dient ausschließlich Forschungs- und Lehrzwecken im Rahmen der Hochschullehre an der Hochschule Niederrhein. Es besteht keine Zahlungsmöglichkeit, und die angegebenen Artikel stehen nicht zum Verkauf. Der Shop ist fiktiv, und die Bestellungen dienen lediglich der Simulation eines Einkaufsprozesses. Daher handelt es sich weder um einen Verbrauchervertrag iSv § 312 BGB noch um einen Fernabsatzvertrag gem. § 312c BGB.  Alle Artikel bleiben zu jeder Zeit im Eigentum der Hochschule Niederrhein.

Insofern ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

2.    Leihe der Artikel

Die im Rahmen der Lehrveranstaltung bestellten Artikel werden ausschließlich zu Zwecken der Leihe im Logistiklabor der Hochschule Niederrhein zur Kommissionierung bereitgestellt. Eine über die Nutzung im Rahmen des Moduls hinausgehende Nutzung, z.B. für private Zwecke, ist nicht erlaubt. Die Artikel verbleiben im Eigentum der Hochschule Niederrhein und dürfen nicht verliehen, vermietet oder verkauft werden.

3.    Gruppenverantwortung bei der Leihe der Fahrzeuge

o   Die Fahrzeuge und Bauteile werden gruppenweise verliehen. Jede Gruppe ist gemeinschaftlich für das Fahrzeug verantwortlich.

o   Sollte das Fahrzeug nicht oder in einem Zustand zurückgegeben werden, der es unbrauchbar macht, gelten die Konsequenzen (Nichtbestehen des Moduls) für die gesamte Gruppe.

o   Probleme in der Zusammenarbeit: Sollten Probleme innerhalb der Gruppe auftreten, z. B. wenn abzusehen ist, dass einzelne Mitglieder nicht mit der gebotenen Sorgfalt mit dem Fahrzeug bzw. den Teilen umgehen oder die Zusammenarbeit beeinträchtigt wird, sind die Modulverantwortlichen des Fachbereichs unverzüglich zu informieren.

4.    Nachbestellungen

o   Beim Verlust oder der Beschädigung von Kleinstteilen (z.B. Schrauben) ist nach vorheriger Information des/ der Modulverantwortlichen eine Nachbestellung über den Webshop möglich.

5.    Leihdauer und Rückgabe

o   Die Leihe erfolgt im Rahmen des Moduls, das regelmäßig im Wintersemester stattfindet. Eine Rückgabe aller geliehenen Artikel und Fahrzeuge ist für die entleihende Grupper grundsätzlich jeder Zeit möglich. Wurde die zu erbringende Studienleistung bis zur Rückgabe noch nicht erbracht, gilt das Modul für die ganze Gruppe als nicht bestanden. Die Rückgabe muss spätestens bis zum Ende des Wintersemesters im März erfolgen. Ein regulärer Rückgabetermin im Januar wird von den Modulverantwortlichen vorgegeben.

o   Studierende dürfen die Bauteile während der Projektphase in den vorgesehenen Spinden im J-Gebäude lagern, um Schäden oder Verlust zu vermeiden. Die Verantwortung für die sachgerechte Lagerung liegt bei den Studierenden. Die Verantwortung für den Diebstahlsschutz liegt bei den Studierenden.

6.    Einführungswoche

Alle relevanten Informationen zum Modul, zum Projekt sowie zum Ausleihen und der Rückgabe der Fahrzeugteile werden den Studierenden während der Einführungswoche des Bachelorstudiums im September (Beginn des Wintersemesters) bereitgestellt. Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, sich mit den Regeln und Anforderungen vertraut zu machen.

7.    Rückgabe der Fahrzeuge und Konsequenzen bei Nichterfüllung

o   Die Rückgabe der Fahrzeuge bzw. der Teile in einem funktionsfähigen Zustand ist eine wesentliche Voraussetzung für den Abschluss des Moduls.

o   Meldung von Schäden/ Verlusten: Schäden bzw. Verluste, die während der Nutzung auftreten, sind unverzüglich den Modulverantwortlichen zu melden.

o   Nichterfüllung: Sollten die Fahrzeuge bzw. die Teile nicht zurückgegeben werden oder in einem Zustand zurückgegeben werden, der sie aufgrund von Beschädigung unbrauchbar macht, gilt das Modul als nicht bestanden. Diese Konsequenz betrifft die gesamte Gruppe. Dies gilt nicht bei dem Verlust von Kleinstteilen (z.B. Schrauben).

8.    Haftung der Entleihenden

Die Entleihenden haften gesamtschuldnerisch für Schäden an den geliehenen Artikeln, einschließlich Verlust oder irreparabler Beschädigung. Im Fall des Verlusts von einzelnen Kleinstteilen (z.B. Schrauben) kann der/ die Modulverantwortliche von dem Geltendmachen eines Schadensersatzes absehen.

9.    Sonstiges

Gerichtsstand für etwaige Ansprüche aus dem Leihvertrag ist Krefeld.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden den Studierenden rechtzeitig mitgeteilt.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.